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Rechtsprechung
   EuGH, 14.09.2017 - C-588/15 P, C-622/15 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,34143
EuGH, 14.09.2017 - C-588/15 P, C-622/15 P (https://dejure.org/2017,34143)
EuGH, Entscheidung vom 14.09.2017 - C-588/15 P, C-622/15 P (https://dejure.org/2017,34143)
EuGH, Entscheidung vom 14. September 2017 - C-588/15 P, C-622/15 P (https://dejure.org/2017,34143)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    LG Electronics / Kommission

    Rechtsmittel - Kartelle - Weltmarkt für Bildröhren für Fernsehgeräte und Computerbildschirme - Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen bezüglich der Preisfestsetzung, der Markt- und Kundenaufteilung sowie der Produktionsbeschränkung - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel - Kartelle - Weltmarkt für Bildröhren für Fernsehgeräte und Computerbildschirme - Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen bezüglich der Preisfestsetzung, der Markt- und Kundenaufteilung sowie der Produktionsbeschränkung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    LG Electronics / Kommission

    Rechtsmittel - Kartelle - Weltmarkt für Bildröhren für Fernsehgeräte und Computerbildschirme - Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen bezüglich der Preisfestsetzung, der Markt- und Kundenaufteilung sowie der Produktionsbeschränkung - ...

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2017, 935
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 09.07.2015 - C-231/14

    Der Gerichtshof bestätigt die Geldbuße in Höhe von 288 Mio. Euro, die gegen

    Auszug aus EuGH, 14.09.2017 - C-588/15
    Ein solches Vorgehen stehe im Übrigen im Einklang mit dem Urteil vom 9. Juli 2015, 1nnoLux/Kommission (C-231/14 P, EU:C:2015:451, Rn. 56 und 57).

    Zum anderen ist die Ausübung des Ermessens der Kommission auch durch die Verhaltensregeln begrenzt, die sie sich selbst u. a. in den Leitlinien für die Festsetzung von Geldbußen auferlegt hat (Urteil vom 9. Juli 2015, 1nnoLux/Kommission, C-231/14 P, EU:C:2015:451, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Es würde aber dem mit Art. 23 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1/2003 verfolgten Ziel zuwiderlaufen, wenn bei vertikal integrierten Kartellteilnehmern, nur weil sie die Produkte, auf die sich die Zuwiderhandlung bezog, außerhalb des EWR in Endprodukte eingebaut haben, der Anteil am Wert der mit diesen Endprodukten im EWR erzielten Umsätze, der dem Wert der Produkte, auf die sich die Zuwiderhandlung bezog, entsprechen konnte, bei der Berechnung der Geldbuße nicht berücksichtigt würde (Urteil vom 9. Juli 2015, 1nnoLux/Kommission, C-231/14 P, EU:C:2015:451, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Entweder wälzen diese Unternehmen die Preiserhöhungen der Ausgangsmaterialien, die sich aus dem Gegenstand der Zuwiderhandlung ergeben, auf den Preis der Verarbeitungserzeugnisse ab, oder sie wälzen sie nicht ab, was dann zur Folge hat, dass sie einen Kostenvorteil gegenüber ihren Mitbewerbern erlangen, die sich die gleichen Ausgangsmaterialien auf dem Markt der relevanten Produkte beschaffen (Urteil vom 9. Juli 2015, 1nnoLux/Kommission, C-231/14 P, EU:C:2015:451, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Da der LPD-Konzern auf dem Markt des von der Zuwiderhandlung betroffenen Produkts tätig war, während LGE und Philips auf dem der verarbeiteten Erzeugnisse tätig waren, in deren Zusammensetzung die Produkte, auf die sich die Zuwiderhandlung bezog, eingingen, ist festzustellen, dass der LPD-Konzern und seine Muttergesellschaften entgegen dem Vorbringen von Philips sehr wohl ein vertikal integriertes Unternehmen im Sinne des Urteils vom 9. Juli 2015, 1nnoLux/Kommission (C-231/14 P, EU:C:2015:451, Rn. 56 und 57), bildeten.

  • EuGH, 26.09.2013 - C-172/12

    EI du Pont de Nemours / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.09.2017 - C-588/15
    Die Rechtsmittelführerinnen rügen, das Gericht habe die Erkenntnisse aus dem Urteil vom 26. September 2013, EI du Pont de Nemours/Kommission (C-172/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:601, Rn. 47) missachtet.

    Jedenfalls sind diese Rechtsmittelgründe nach Ansicht der Kommission als unbegründet zurückzuweisen, da sie auf einem Fehlverständnis von Rn. 47 des Urteils vom 26. September 2013, EI du Pont de Nemours/Kommission (C-172/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:601), beruhten.

    Dieses Ergebnis wird nicht durch das auf das Urteil vom 26. September 2013, EI du Pont de Nemours/Kommission (C-172/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:601, Rn. 47), gestützte Vorbringen der Rechtsmittelführerinnen in Frage gestellt, wonach für den Fall, dass zwei Muttergesellschaften jeweils 50 % an dem gemeinsamen Unternehmen halten, das eine Zuwiderhandlung gegen Wettbewerbsregeln begangen hat, diese drei Einheiten nur insoweit als Teil derselben wirtschaftlichen Einheit und somit als ein einziges Unternehmen angesehen werden können, als es um die Feststellung der Haftung für die Beteiligung an der Zuwiderhandlung gegen diese Regeln geht und die Kommission anhand einer Reihe tatsächlicher Umstände die tatsächliche Ausübung eines bestimmenden Einflusses der zwei Muttergesellschaften auf das gemeinsame Unternehmen nachgewiesen hat.

    Die Rechtsmittelführerinnen haben Rn. 47 des Urteils vom 26. September 2013, EI du Pont de Nemours/Kommission (C-172/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:601), in dem der Gerichtshof ausgeführt hat, dass die Kommission aus der tatsächlichen Ausübung eines bestimmenden Einflusses auf ein gemeinsames Unternehmen durch zwei Muttergesellschaften nur zur Feststellung der Haftung für die Beteiligung an der Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht das Vorliegen einer einzigen Einheit ableiten kann, falsch verstanden und aus dem Zusammenhang gerissen.

  • EuGH, 12.11.2014 - C-580/12

    Der Gerichtshof setzt die gegen Guardian wegen ihrer Beteiligung am

    Auszug aus EuGH, 14.09.2017 - C-588/15
    Zwar dürfen nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die Unternehmen, die an derselben Zuwiderhandlung gegen Art. 101 AEUV beteiligt waren, bei der Bemessung der Geldbuße nicht durch die Anwendung verschiedener Berechnungsmethoden ungleich behandelt werden (Urteil vom 12. November 2014, Guardian Industries und Guardian Europe/Kommission, C-580/12 P, EU:C:2014:2363, Rn. 62 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die vorliegenden Rechtssachen unterscheiden sich daher von der Rechtssache, in der das Urteil vom 12. November 2014, Guardian Industries und Guardian Europe/Kommission (C-580/12 P, EU:C:2014:2363), ergangen ist.

    In diesem Urteil hat der Gerichtshof nämlich die gegen einen an einer Zuwiderhandlung Beteiligten verhängte Geldbuße herabgesetzt, um die Tatsache zu berücksichtigen, dass die Kommission, indem sie die von ihr zur Festsetzung der Geldbuße gewählte Methode falsch angewandt hat, eine Geldbuße gegen einen anderen an demselben Kartell Beteiligten verhängt hatte, die das relative Gewicht an der Zuwiderhandlung dieses anderen Beteiligten verringert hat (Urteil vom 12. November 2014, Guardian Industries und Guardian Europe/Kommission, C-580/12 P, EU:C:2014:2363, Rn. 70 bis 80).

  • EuGH, 22.01.2013 - C-286/11

    Kommission / Tomkins - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für

    Auszug aus EuGH, 14.09.2017 - C-588/15
    Aus dem Urteil vom 22. Januar 2013, Kommission/Tomkins (C-286/11 P, EU:C:2013:29, Rn. 39), ergebe sich, dass, wenn die Tochtergesellschaft entlastende Beweise aus ihren Registern oder aus Gesprächen mit dem Personal vorlege, die Muttergesellschaft automatisch davon profitiere.

    Das Urteil vom 22. Januar 2013, Kommission/Tomkins (C-286/11 P, EU:C:2013:29), ist nach Ansicht der Kommission vom Gericht richtig ausgelegt worden.

    Zum anderen können die Feststellungen des Gerichtshofs in Rn. 39 des Urteils vom 22. Januar 2013, Kommission/Tomkins (C-286/11 P, EU:C:2013:29) zu keinem anderen Ergebnis führen.

  • EuGH, 25.10.2011 - C-109/10

    Der Gerichtshof hebt die Urteile des Gerichts auf und erklärt die Entscheidungen

    Auszug aus EuGH, 14.09.2017 - C-588/15
    Unter Berufung auf das Urteil vom 25. Oktober 2011, Solvay/Kommission (C-109/10 P, EU:C:2011:686, Rn. 62), trägt LGE vor, dass der LPD-Konzern, wenn die Kommission die Mitteilung der Beschwerdepunkte an ihn gerichtet hätte, womöglich ihrer Verteidigung dienliche Beweise hätte beibringen können.

    Insbesondere seien die Umstände des vorliegenden Falles ganz andere als in der Rechtssache, in der das Urteil vom 25. Oktober 2011, Solvay/Kommission (C-109/10 P, EU:C:2011:686), ergangen sei.

    Zum einen kann keine Parallele gezogen werden zwischen den Umständen des vorliegenden Falles und denen der Rechtssache, in der das Urteil vom 25. Oktober 2011, Solvay/Kommission (C-109/10 P, EU:C:2011:686), ergangen ist.

  • EuGH, 17.09.2015 - C-597/13

    Der Gerichtshof setzt die gesamtschuldnerisch mit Total France gegen Total

    Auszug aus EuGH, 14.09.2017 - C-588/15
    Im Urteil vom 17. September 2015, Total/Kommission (C-597/13 P, EU:C:2015:613, Rn. 35 und 38), habe der Gerichtshof aber entschieden, dass in dem Fall, in dem sich die Haftung der Muttergesellschaft bloß von der ihrer Tochtergesellschaft ableite und in dem kein weiterer Faktor das der Muttergesellschaft vorgeworfene Verhalten individuell konkretisiere, die Haftung der Muttergesellschaft nicht über diejenige ihrer Tochtergesellschaft hinausgehen dürfe.

    Die vorstehenden Erwägungen sind auch ausreichend, um auf das in Rn. 33 des vorliegenden Urteils zusammengefasste und aus dem Urteil vom 17. September 2015, Total/Kommission (C-597/13 P, EU:C:2015:613), abgeleitete Vorbringen von Philips einzugehen, da dieses Urteil auch einen Fall betrifft, in dem sowohl die Muttergesellschaft als auch ihre Tochtergesellschaft wegen ihrer Beteiligung an einer Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln verfolgt wurden.

  • EuGH, 10.04.2014 - C-231/11

    Der Gerichtshof gibt den Rechtsmitteln in den das Kartell auf dem Markt für

    Auszug aus EuGH, 14.09.2017 - C-588/15
    In diesem Zusammenhang wiederholt LGE das Vorbringen zur Stützung ihres zweiten Rechtsmittelgrundes und fügt hinzu, dass das Gericht gegen den Grundsatz der individuellen Zumessung von Strafen und Sanktionen verstoßen habe, den der Gerichtshof im Urteil vom 10. April 2014, Kommission u. a./Siemens Österreich u. a. (C-231/11 P bis C-233/11 P, EU:C:2014:256, Rn. 91) anerkannt habe.
  • EuGH, 11.07.2013 - C-444/11

    Team Relocations u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.09.2017 - C-588/15
    Sie macht in diesem Zusammenhang geltend, dass die Kommission nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs (Urteil vom 11. Juli 2013, Team Relocations u. a./Kommission, C-444/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:464, Rn. 159 und die dort angeführte Rechtsprechung), um eine Einheit innerhalb eines Unternehmens für den von diesem Unternehmen begangenen Verstoß haftbar zu machen, weder verpflichtet sei, die anderen Einheiten dieses Unternehmens ebenfalls für diesen Verstoß haftbar zu machen, noch sich an diese anderen Einheiten wenden müsse.
  • EuGH, 16.06.2016 - C-155/14

    Evonik Degussa und AlzChem / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 81 EG

    Auszug aus EuGH, 14.09.2017 - C-588/15
    Der Grundsatz der Gleichbehandlung, auf den sich die Rechtsmittelführerinnen berufen, muss nämlich mit der Beachtung des Gebots rechtmäßigen Handelns in Einklang gebracht werden, wonach sich niemand zu seinem Vorteil auf eine zugunsten eines anderen begangene Rechtsverletzung berufen kann (Urteil vom 16. Juni 2016, Evonik Degussa und AlzChem/Kommission, C-155/14 P, EU:C:2016:446, Rn. 58).
  • EuGH, 25.10.2011 - C-110/10

    Solvay / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Sodamarkt in der Gemeinschaft -

    Auszug aus EuGH, 14.09.2017 - C-588/15
    Auf diese Rechte wird in Art. 41 Abs. 2 Buchst. a und b der Charta der Grundrechte der Europäischen Union abgestellt (Urteil vom 25. Oktober 2011, Solvay/Kommission, C-110/10 P, EU:C:2011:687, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 09.09.2015 - T-91/13

    LG Electronics / Kommission

  • EuG, 09.09.2015 - T-92/13

    Philips / Kommission

  • EuGH, 06.10.2021 - C-882/19

    Das Opfer einer von einer Muttergesellschaft begangenen Zuwiderhandlung gegen das

    Die Übermittlung der Mitteilung der Beschwerdepunkte an eine bestimmte Gesellschaft soll nämlich die Wahrung der Verteidigungsrechte dieser Gesellschaft und nicht eines Dritten gewährleisten, selbst wenn dieser womöglich von demselben Verwaltungsverfahren betroffen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. September 2017, LG Electronics und Koninklijke Philips Electronics/Kommission, C-588/15 P und C-622/15 P, EU:C:2017:679, Rn. 44 bis 46).
  • EuGH, 25.03.2021 - C-152/19

    Die von der Slovak Telekom a.s. und der Deutschen Telekom AG gegen die Urteile

    106 Im Wettbewerbsrecht verlangt die Wahrung der Verteidigungsrechte, dass dem Adressaten eines Beschlusses, mit dem festgestellt wird, dass er eine Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln begangen hat, im Verwaltungsverfahren Gelegenheit gegeben wurde, zum Vorliegen und zur Erheblichkeit der von der Kommission angeführten Tatsachen und Umstände, die ihm zur Last gelegt werden, sowie zu den von ihr für ihre Behauptung einer Zuwiderhandlung herangezogenen Schriftstücken wirksam Stellung zu nehmen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Dezember 2013, SNIA/Kommission, C-448/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:801, Rn. 41, und vom 14. September 2017, LG Electronics und Koninklijke Philips Electronics/Kommission, C-588/15 P und C-622/15 P, EU:C:2017:679, Rn. 43).
  • EuGH, 25.03.2021 - C-165/19

    Slovak Telekom / Kommission

    81 Im Wettbewerbsrecht verlangt die Wahrung der Verteidigungsrechte, dass dem Adressaten eines Beschlusses, mit dem festgestellt wird, dass er eine Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln begangen hat, im Verwaltungsverfahren Gelegenheit gegeben wurde, zum Vorliegen und zur Erheblichkeit der von der Kommission angeführten Tatsachen und Umstände, die ihm zur Last gelegt werden, sowie zu den von ihr für ihre Behauptung einer Zuwiderhandlung herangezogenen Schriftstücken wirksam Stellung zu nehmen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Dezember 2013, SNIA/Kommission, C-448/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:801, Rn. 41, und vom 14. September 2017, LG Electronics und Koninklijke Philips Electronics/Kommission, C-588/15 P und C-622/15 P, EU:C:2017:679, Rn. 43).
  • EuG, 24.09.2019 - T-466/17

    Printeos u.a. / Kommission

    Auch wenn die günstigere und nicht objektiv gerechtfertigte Behandlung von GPV rechtswidrig ist, ist zum anderen darauf hinzuweisen, dass die Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes mit der Beachtung des Gebots rechtmäßigen Handelns in Einklang gebracht werden muss, wonach sich niemand zu seinem Vorteil auf eine zugunsten eines anderen begangene Rechtsverletzung berufen kann (Urteile vom 5. Dezember 2013, Solvay/Kommission, C-455/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:796, Rn. 109, vom 16. Juni 2016, Evonik Degussa und AlzChem/Kommission, C-155/14 P, EU:C:2016:446, Rn. 58, und vom 14. September 2017, LG Electronics und Koninklijke Philips Electronics/Kommission, C-588/15 P und C-622/15 P, EU:C:2017:679, Rn. 91).

    Jedenfalls haben die Klägerinnen nicht nachgewiesen, dass der in Bezug auf GPV begangene Rechtsverstoß auf der Anwendung eines anderen rechtlichen Kriteriums zur Festsetzung der Geldbuße beruht oder eine Verringerung des relativen Gewichts von GPV bei der Zuwiderhandlung zum Nachteil der Klägerinnen zur Folge hatte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. September 2017, LG Electronics und Koninklijke Philips Electronics/Kommission, C-588/15 P und C-622/15 P, EU:C:2017:679, Rn. 95 und 96).

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2021 - C-377/20

    Wettbewerb

    147 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. September 2011, Elf Aquitaine/Kommission (C-521/09 P, EU:C:2011:620, Rn. 153), vom 14. September 2017, LG Electronics und Koninklijke Philips Electronics/Kommission (C-588/15 P und C-622/15 P, EU:C:2017:679, Rn. 87), und vom 28. Oktober 2020, Pirelli & C./Kommission (C-611/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:868, Rn. 45).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2018 - C-680/16

    August Wolff und Remedia / Kommission

    29 Vgl. Urteil vom 14. September 2017, LG Electronics und Koninklijke Philips Electronics/Kommission (C-588/15 P und C-622/15 P, EU:C:2017:679 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 25.01.2023 - T-640/16

    GEA Group / Kommission

    Il ressort de la jurisprudence que la communication des griefs vise à permettre l'exercice des droits de la défense, par chaque personne juridique visée par la procédure administrative en matière de concurrence (arrêt du 14 septembre 2017, LG Electronics et Koninklijke Philips Electronics/Commission, C-588/15 P et C-622/15 P, EU:C:2017:679, point 45).
  • EuGH, 28.11.2019 - C-591/18

    Brugg Kabel und Kabelwerke Brugg / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb -

    Auf diese Rechte wird in Art. 41 Abs. 2 Buchst. a und b der Charta der Grundrechte der Europäischen Union abgestellt (Urteil vom 14. September 2017, LG Electronics und Koninklijke Philips Electronics/Kommission, C-588/15 P und C-622/15 P, EU:C:2017:679, Rn. 43 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 12.12.2018 - T-680/14

    Lupin / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für das

    Il résulte de ce qui précède que la Commission a fait une application cohérente à Lupin et à Krka de la méthode qu'elle avait retenue aux fins d'établir le montant de l'amende des sociétés de génériques et que, dès lors, l'existence d'une discrimination n'est pas établie (voir, en ce sens, arrêt du 14 septembre 2017, LG Electronics et Koninklijke Philips Electronics/Commission, C-588/15 P et C-622/15 P, EU:C:2017:679, points 93 à 95).
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   Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2017 - C-588/15 P, C-622/15 P   

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https://dejure.org/2017,15600
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 18. Mai 2017 - C-588/15 P, C-622/15 P (https://dejure.org/2017,15600)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    LG Electronics / Kommission

    Rechtsmittel - Kartelle - Weltmarkt für Bildröhren für Fernsehgeräte und Computerbildschirme - Beschluss, mit dem zwei Verstöße gegen Art. 81 EG und Art. 53 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum festgestellt werden - Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • EuGH, 25.10.2011 - C-109/10

    Der Gerichtshof hebt die Urteile des Gerichts auf und erklärt die Entscheidungen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2017 - C-588/15
    Unter Berufung auf das Urteil Solvay/Kommission(7) trägt LGE vor, dass der LPD-Konzern, wenn die Kommission die Mitteilung der Beschwerdepunkte an ihn gerichtet hätte, womöglich ihrer Verteidigung dienliche Beweise hätte beibringen können.

    Außerdem sei die Antwort aus dem Urteil Solvay/Kommission(11)nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar.

    Meiner Ansicht nach berufen sich die Rechtsmittelführerin zu Unrecht auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Übermittlung von entlastendem Material, besonders auf das Urteil Solvay/Kommission(28).

    7 Urteil vom 25. Oktober 2011 (C-109/10 P, EU:C:2011:686, Rn. 62).

    11 Urteil vom 25. Oktober 2011, Solvay/Kommission (C-109/10 P, EU:C:2011:686, Rn. 62).

    28 Urteil vom 25. Oktober 2011 (C-109/10 P, EU:C:2011:686, Rn. 62 und 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    29 In dem Urteil vom 25. Oktober 2011, Solvay/Kommission (C-109/10 P, EU:C:2011:686), ging es um in der Akte der Kommission fehlende Dokumente, zu denen Solvay keinen Zugang gehabt hatte und die - wie die Kommission selbst eingeräumt hatte - möglicherweise Informationen enthielten, die verteidigungserheblich hätten sein können.

  • EuGH, 10.09.2009 - C-97/08

    Akzo Nobel u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2017 - C-588/15
    12 Vgl. Urteil vom 10. September 2009, Akzo Nobel u. a./Kommission (C-97/08 P, EU:C:2009:536, Rn. 54 bis 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    13 Vgl. Urteile vom 10. September 2009, Akzo Nobel u. a./Kommission (C-97/08 P, EU:C:2009:536, Rn. 58 und 59), und vom 16. Juni 2016, Evonik Degussa und AlzChem/Kommission (C-155/14 P, EU:C:2016:446, Rn. 27).

    24 Urteile vom 3. September 2009, Papierfabrik August Koehler u. a./Kommission (C-322/07 P, C-327/07 P und C-338/07 P, EU:C:2009:500, Rn. 38 und 39), und vom 10. September 2009, Akzo Nobel u. a./Kommission (C-97/08 P, EU:C:2009:536, Rn. 57).

    25 Urteil vom 10. September 2009, Akzo Nobel u. a./Kommission (C-97/08 P, EU:C:2009:536, Rn. 57).

  • EuGH, 27.04.2017 - C-516/15

    Akzo Nobel u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Europäische Märkte für

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2017 - C-588/15
    14 Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Akzo Nobel u. a./Kommission (C-516/15 P, EU:C:2016:1004, Nr. 52 bis 69).

    17 Urteil vom 27. April 2017, Akzo Nobel u. a./Kommission (C-516/15 P, EU:C:2017:314, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    18 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. April 2017, Akzo Nobel u. a./Kommission (C-516/15 P, EU:C:2017:314, Rn. 72 und 73).

  • EuGH, 03.09.2009 - C-322/07

    DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER EIN KARTELL AUF DEM MARKT DER

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2017 - C-588/15
    24 Urteile vom 3. September 2009, Papierfabrik August Koehler u. a./Kommission (C-322/07 P, C-327/07 P und C-338/07 P, EU:C:2009:500, Rn. 38 und 39), und vom 10. September 2009, Akzo Nobel u. a./Kommission (C-97/08 P, EU:C:2009:536, Rn. 57).

    26 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Juni 1983, Musique Diffusion française u. a./Kommission (100/80 bis 103/80, EU:C:1983:158, Rn. 10), und vom 3. September 2009, Papierfabrik August Koehler u. a./Kommission (C-322/07 P, C-327/07 P und C-338/07 P, EU:C:2009:500, Rn. 36).

  • EuGH, 17.09.2015 - C-597/13

    Der Gerichtshof setzt die gesamtschuldnerisch mit Total France gegen Total

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2017 - C-588/15
    9 Urteil vom 17. September 2015 (C-597/13 P, EU:C:2015:613, Rn. 35 und 38).

    16 Urteile vom 22. Januar 2013, Kommission/Tomkins (C-286/11 P, EU:C:2013:29, Rn. 37, 39, 43 und 49), und vom 17. September 2015, Total/Kommission (C-597/13 P, EU:C:2015:613, Rn. 38).

  • EuGH, 22.01.2013 - C-286/11

    Kommission / Tomkins - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt für

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2017 - C-588/15
    6 Urteil vom 22. Januar 2013 (C-286/11 P, EU:C:2013:29, Rn. 39).

    16 Urteile vom 22. Januar 2013, Kommission/Tomkins (C-286/11 P, EU:C:2013:29, Rn. 37, 39, 43 und 49), und vom 17. September 2015, Total/Kommission (C-597/13 P, EU:C:2015:613, Rn. 38).

  • EuG, 09.09.2015 - T-91/13

    LG Electronics / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2017 - C-588/15
    gegen das Urteil des Gerichts vom 9. September 2015, LG Electronics/Kommission (T-91/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:609), sowie den zweiten Rechtsmittelgrund der Koninklijke Philips Electronics NV gegen das Urteil des Gerichts vom 9. September 2015, Philips/Kommission (T-92/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:605), als unbegründet zurückzuweisen.

    2 T-91/13, nicht veröffentlicht, im Folgenden: LGE-Urteil, EU:T:2015:609.

  • EuG, 09.09.2015 - T-92/13

    Philips / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2017 - C-588/15
    gegen das Urteil des Gerichts vom 9. September 2015, LG Electronics/Kommission (T-91/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:609), sowie den zweiten Rechtsmittelgrund der Koninklijke Philips Electronics NV gegen das Urteil des Gerichts vom 9. September 2015, Philips/Kommission (T-92/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:605), als unbegründet zurückzuweisen.

    3 T-92/13, nicht veröffentlicht, im Folgenden: Philips-Urteil, EU:T:2015:605.

  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2017 - C-588/15
    21 Urteil vom 13. Februar 1979, Hoffmann-La Roche/Kommission (85/76, EU:C:1979:36, Rn. 9).
  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2017 - C-588/15
    26 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Juni 1983, Musique Diffusion française u. a./Kommission (100/80 bis 103/80, EU:C:1983:158, Rn. 10), und vom 3. September 2009, Papierfabrik August Koehler u. a./Kommission (C-322/07 P, C-327/07 P und C-338/07 P, EU:C:2009:500, Rn. 36).
  • EuGH, 10.04.2014 - C-231/11

    Der Gerichtshof gibt den Rechtsmitteln in den das Kartell auf dem Markt für

  • EuGH, 03.09.2009 - C-534/07

    Prym und Prym Consumer / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

  • EuGH, 30.09.2003 - C-93/02

    Biret International / Rat - Richtlijn 2003/109/EG - Status van langdurig

  • EuG, 03.03.2011 - T-122/07

    Siemens Österreich und VA Tech Transmission & Distribution / Kommission -

  • EuGH, 26.11.2013 - C-50/12

    Kendrion / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Sektor der

  • EuGH, 16.06.2016 - C-155/14

    Evonik Degussa und AlzChem / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 81 EG

  • EuGH, 09.07.2009 - C-511/06

    DER GERICHTSHOF SETZT DIE GEGEN ARCHER DANIELS MIDLAND FESTGESETZTE GELDBUSSE VON

  • EuG, 16.06.2011 - T-235/07

    Das Gericht setzt die Geldbußen herab, die gegen die Heineken NV und ihre

  • EuG, 16.06.2011 - T-186/06

    Solvay / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Wasserstoffperoxid und

  • EuG, 27.06.2012 - T-372/10

    Bolloré / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-516/15

    Akzo Nobel u.a. / Kommission

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Rechtsprechung
   EuGH - C-622/15 P   

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